INSEKTUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen sind für jegliche Lieferungen und Leistungen, die wir an unseren Vertragspartner erbringen, anwendbar. Auch zukünftige Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner unterliegen diesen Bedingungen, ohne dass ein ausdrücklicher Hinweis erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner entweder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Nur unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung. Eine Anwendung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen durch Vertragspartner wird explizit abgelehnt. 

 

§ 2 Vertragsschluss, Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preisangaben, die insbesondere in Katalogen und in der NEHER-App zu finden sind, sind nicht verbindlich. Um rechtsverbindlich zu sein, bedürfen Annahmeerklärungen und Bestellungen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. 

(2) Falls die Annahme oder Lieferung zu anderen Preisen erfolgt als den angegebenen, gilt dies als ein neues Angebot. Wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wird das Angebot als angenommen betrachtet, wenn der Besteller auf das Angebot nicht innerhalb von zwei Tagen reagiert oder die Ware ohne Vorbehalt annimmt. Anderes gilt, wenn die Abweichung von den angegebenen Preisen so signifikant ist, dass wir nicht mit einer stillschweigenden Annahme des Angebots rechnen können. 

(3) Wenn zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung der bestellten Ware mehr als vier Monate liegen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, wenn sich unsere Einkaufspreise oder Lohn- und Gehaltskosten ändern, vorausgesetzt der Besteller ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Eine Preiserhöhung ist nur zumutbar, wenn sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen des Bestellers angemessen ist. Der Besteller hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebensunterhaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung erheblich übersteigt. 

(4) Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab unserem Lager und verstehen sich zuzüglich Transportkosten und eventueller Teuerungszuschläge. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird zum gesetzlichen Satz am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. 

(5) Unsere Rechnungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Wenn eine Rechnung nach 14 Tagen nicht beglichen wurde, berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 2,50€ sowie Verzugszinsen in Höhe von 8%.

 

§ 3 Leistungsverweigerungsrecht und Aufrechnung, Abtretungsverbot

(1) Wir behalten uns das Recht vor, weitere Lieferungen von der vollständigen Begleichung von Zahlungsrückständen abhängig zu machen.

(2) Wir können unsere Leistungen verweigern, wenn uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass wir befürchten müssen, die Gegenleistung des Bestellers nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Besteller leistet die Gegenleistung oder stellt ausreichende Sicherheit bereit. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen. 

(3) Eine Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftigen festgestellten oder nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Sofern der Besteller ein Unternehmer ist und der Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurde, hat seine Mängelrüge keine Auswirkung auf seine Zahlungspflicht oder Fälligkeit. Er verzichtet vielmehr auf die Ausübung seines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sind grobe Vertragsverletzungen zur Last zu legen oder de zugrunde liegenden Gegenansprüche des Bestellers sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. 

(4) Ohne unsere Zustimmung darf der Besteller keine Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.

 

$ 4 Lieferung, Gefahrentragung, Lieferfrist 

(1) Die Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wurde, selbst wenn die Lieferung frei Haus erfolgt oder wir den Transport selbst durchführen oder durchführen lassen, auch wenn wir die Versandkosten tragen. Wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die auf Seiten des Bestellers liegen, geht das Risiko bereits mit der Ankündigung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Das gesetzlichen Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt. 

(2) Wenn ein Lieferort vereinbart wurde und der Besteller nicht anwesend ist, gilt die Ware als geliefert, sobald sie an diesem Ort abgestellt wurde.

(3) Unsere Angaben zu Fristen und Terminen sind unverbindlich, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihre Verbindlichkeit bestätigt. Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Erhalt aller vom Besteller zu erbringenden Unterlagen und etwaiger vereinbarter Vorauszahlungen. Diese Termine gelten als eingehalten, wenn die bestellte Ware unser Werk oder Lager verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde, es sei denn, eine Lieferung ist aufgrund von Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, nicht möglich.

(4) Verbindlich vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen außergewöhnlichen Ereignissen, insbesondere bei falscher oder verspäteter Selbstbelieferung, sofern diese Ereignisse nicht von uns zu vertreten sind und wir sie trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnten und sie die fristgerechte Erfüllung des Vertrags beeinflussen. Wenn sich die Lieferfrist aufgrund solcher Umstände unangemessen verlängert, hat der Besteller das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag oder vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten, sofern er an einer Teillieferung interessiert ist. 

(5) Wenn wir die Lieferfrist nicht einhalten, hat der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder, sofern er an einer Teillieferung interessiert ist, vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund einer von uns vertretenden Verletzung, sind ausgeschlossen, sofern in $ 7 nicht anderes bestimmt ist. 

(6) Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig, sofern sie die Interessen des Bestellers nicht unzumutbar beeinträchtigen. 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen vor.

(2) Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen in Höhe unserer ausstehenden Forderungen gegen ihn an uns ab, die aus der Veräußerung, dem Einbau oder anderweitigen Verwendung des Liefergegenstandes entstehen oder entstehen werden. Wir akzeptieren diese Abtretung. 

(3) Der Besteller ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und widerruflich dazu ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Ein Widerruf ist nur zulässig, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht enthält, zahlungsunfähig wird, eine Zahlungseinstellung erklärt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird oder Überschuldung festgestellt wird. Im Anwendungsbereich des Absatzes 5 hat der Widerruf lediglich deklaratorische Wirkung, außer bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen. Im Falle eines Widerrufs muss der Besteller auf unsere Anforderung hin dem Schuldner die Abtretung anzeigen. Wir sind berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Bestellers aufzudecken. Der Besteller ist verpflichtet, uns den Namen bzw. die Firma seines Kunden sowie dessen Anschrift bei Widerruf der Einziehungsermächtigung und der Übersendung der notwendigen oder zweckmäßigen Unterlagen mitzuteilen, um die abgetretenen Forderungen geltend zu machen. 

(4) Die Befugnis des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt automatisch, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerrufs bedarf, wenn er zahlungsunfähig wird, eine Zahlungseinstellung erklärt oder ein Insolvenzantrag stellt oder eine Überschuldung festgestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Vorankündigung oder Rücktrittserklärung zu besitzen. Der Besteller ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen nicht anwendbar sind, gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich den Namen bzw. die Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung mitzu7teilen. Wir sind berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Bestellers aufzudecken, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 

(5) Falls der Wert der uns zur Verfügung gestellten Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Anforderung des Bestellers verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. 

(6) Der Besteller ist verpflichtet, uns umgehend schriftlich zu informieren und die erforderlichen Unterlagen für eine Intervention zu übergeben, wenn Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen  ankündigen oder bereits vollzogen haben. Im Innenverhältnis zwischen uns und dem Besteller werden die Interventionskosten, einschließlich etwaiger Prozesskosten, vom Besteller getragen. 

§ 6 Rechte des Bestellers bei Mängeln

(1) Vorbehaltlich von anderslautenden Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich die Rechte des Bestellers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nach $ 7 nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 

(2) Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen. Sollte sich ein Mangel zeigen, ist dieser umgehend mitzuteilen. Eine Mängelmitteilung muss spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt oder vor Einbau der Ware erfolgen. Andernfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Arglist nachzuweisen. Falls der Besteller ein Kaufmann ist und der Vertrag zu seinem Handelsgewerbe gehört, gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB oder im Falle internationaler Geschäfte die Bestimmungen des UN-Kaufrechts. 

(3) Wenn der Besteller ein Unternehmen ist und die Ware nach der Bearbeitung an einen Dritten weiterverkauft oder einem Dritten eingebaut hat, übernehmen wir keine Gewährleistung für Mängel, die aufgrund von missachteten Montageanleitungen in Produktbeilagen oder Einbauanweisungen in Katalogen oder nicht eingehaltenen DIN-Vorschriften entstanden sind. Auch für Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind wir nicht haftbar.  Der Besteller hat beim Einbau der Ware darauf zu achten, dass die Ware und ihre Einzelteile austauschbar sind. Wenn der Besteller diese Vertragspflicht verletzt, muss er uns den dadurch entstehenden Schaden ersetzen. 

(4) Für den Fall, dass der Besteller ein Unternehmer ist und der Vertrag zu seiner selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit gehört, verjähren Mängelansprüche nach 2 Jahren ab Übergabe der bestellten Ware.

(5) Im Falle von Lieferfehlern benötigen wir von dem Besteller ein Foto oder eine Prüfung in unserer Produktion als Beweis für die festgestellten Mängel. Zusätzliche Kosten, die durch Lieferfehler für den Besteller verursacht werden (z.B. zusätzliche Anfahrtskosten zum Kunden des Bestellers), übernehmen wir nicht.

 

§ 7 Haftung

(1) Wir übernehmen die Haftung gemäß den Regelungen des Produkthaftungsgesetztes sowie in Fällen von vertretbarem Unvermögen und vertretbarer Unmöglichkeit. Zudem haften wir nach gesetzlichen Bestimmungen in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantieübernahme sowie bei von uns zu verantwortenden Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht (sogenannte Kardinalspflicht) im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit verletzen, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhauot erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen dre Haftung sind Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen, so dass wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers haften. 

(2) Falls unsere Haftung aufgrund der oben genannten Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

 

§ 8 Gefahrenhinweis für den Einsatz pulverbeschichteter Elemente in Schwimmbädern und im Küstenbereich

(1) Die Verwendung von pulverbeschichteten Bauteilen in Schwimmbädern und an Küstenstandorten birgt das Risiko der Filifomkorrosion. Um diesem entgegenzuwirken, empfehlen wir neben der Pulverbeschichtung auch eine Voranodisierung (Preis auf Anfrage).

 

§ 9 Datenschutz

(1) Die Datenschutzbestimmungen für personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber oder seinen Beauftragten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, werden von uns eingehalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche auf unserer Website unter https://heitzer-ag.de/datenschutz einsehbar ist.

 

§ Login-Daten

(1) Als Kunde erhalten Sie auf Wunsch Zugangsdaten für unseren Partnerbereich auf www.heitzer-ag.de. Die Nutzung ist ausschließlich unseren Kunden vorbehalten. Wir behalten uns vor, bei nicht-sachgemäßer Verwendung diese Zugangsdaten wieder zu entziehen bzw. zu löschen. 

 

§ 11 Softwareüberlassung

(1) Auf Wunsch können wir Ihnen als Kunden Zugangsdaten zur passwortgeschützten Anwendungssoftware "Neher App" bereitstellen, die als zentrale Organisationsplattform dient. Die Nutzung der "Neher App" erfordert die Akzeptanz der gesonderten Nutzungsbedingungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Neher Systeme GmbH & Co. KG und ergänzend der Nutzungsbedingungen der Gandalan GmbH & Co. KG für die Anwendung "Bestellfix". Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://heitzer-ag.de/neher-app

(2) Die Software "Bestellfix" wird von der Gandalan GmbH & Co. KG bereitgestellt. Durch die Überlassung dieser Software an uns und unsere Kunden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung entstehen keine gegenseitigen Rechte oder Pflichten bezüglich der Software "Bestellfix". Bitte beachten Sie, dass eine zulässige Nutzung der fremden Software "Bestellfix" die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbestimmungen erfordert, die separat mit der Gandalan GmbH & Co. KG zu vereinbaren sind. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Mängel der überlassenen Software oder Folgeschäden durch deren Nutzung, da wir keine vertragliche Beziehung dazu haben. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Gandalan GmbH & Co. KG als Vertragspartner. 

 

§ 12 Schlussbestimmungen 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.